Im Jahr 1967 wurde die Kanzlei Dr. Held in Waiblingen durch Herrn Dr. Klaus Held gegründet. Seit dem Jahr 2005 wurde die Kanzlei unter dem Namen Dr. Held und Trurnit fortgeführt.
Im Jahr 2010 erfolgte die Neugründung unter der Bezeichnung Dr. Held I Rechtsanwälte als Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Florian Bolsinger, Jens W. Trurnit und Ruthild Burgardt-Engelmann.
Im Jahr 2011 wurde der Kanzleisitz in neue, größere Räume unter der aktuellen Adresse verlegt. Zudem konnte mit Frau Rechtsanwältin Julia Bringmann eine Expertin zur Verstärkung des Referates Bank- und Kapitalmarktrecht zum 01.10.2011 gewonnen werden.
Das Referat Bank- und Kapitalmarktrecht wird überwiegend durch die Rechtsanwälte Bolsinger und Bringmann geführt, welche jeweils auf langjährige Erfahrung in bundesweit tätigen Anlegerschutzkanzleien zurückblicken können.
Das Bank- und Kapitalanlagerecht ist einer beständigen Fortentwicklung durch die Gesetzgebung und mehr noch durch die Rechtsprechung unterworfen. Neben einer sorgfältigen Recherche und Prüfung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles ist somit eine umfassende Fortbildung unerlässlich um die Ansprüche der Mandanten von Dr. Held I Rechtsanwälte schnell und konsequent durchzusetzen.
